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Drei Profi Tipps für Freelancer um erfolgreich zu verhandeln

Immer wieder bemerken wir, dass beim Evaluieren und beim Vergleichen von Payrolling-Offerten Birnen mit Äpfel verglichen werden. In diesen Situationen benötigt es Aufklärung, damit der Arbeitnehmer (Freelancer, Contractor) aber auch das Unternehmen, welches Personal extern im Payrolling «abwickelt», einen guten Deal machen. Die nachfolgenden drei Tipps helfen Ihnen erfolgreich mit Payrolling-Anbietern zu verhandeln:


Bruttolohn oder fixer Tarif?

Ganz entscheidend für Freelancer ist, ob Sie mit Ihrem Kunden einen Bruttolohn vereinbaren oder einen fixen Tarif (Projekt-/Stunden-/Tages-/Monatshonorar). Der Unterschied liegt auf der Hand; der Bruttolohn enthält weder arbeitgeberseitige Sozialversicherungsanteile noch Payrolling-Aufwände. Oft wird mit dem Kunden ein fixer Stundenlohn oder ein Projekthonorar vereinbart. Sofern dies der Fall ist, geht der Kunde in 99% der Fälle davon aus, dass er mit diesem Betrag alles abdeckt, also Bruttolohn sowie arbeitgeberseitige Sozialversicherungsanteile und die Kosten für den Payroll Dienstleister. Nachfolgend ein kurzes Beispiel:

Ein Grafiker vereinbart mit seinem Auftraggeber, dass er für CHF 50.00 pro Stunde ein neues Logo entwerfen soll. Der Auftraggeber rechnet, dass ihn der Grafiker somit pro Stunde nicht mehr als CHF 50.00 kostet:

Variante zu Ungunsten des Freelancers (mit Beispielzahlen):

Bruttolohn pro Stunde CHF 37 + Sozialversicherungen CHF 10 + Aufwand Payrolling CHF 3 = Rechnungsbetrag CHF 50 (exkl. MWST)

Variante zu Gunsten des Freelancers (mit Beispielzahlen):

Bruttolohn pro Stunde CHF 50 + Sozialversicherungen CHF 10 + Aufwand Payrolling CHF 3 = Rechnungsbetrag CHF 63 (exkl. MWST)

Sie sind der externe Profi – Sie bestimmen den Payroll Provider

Viele Freelancer sind sich Ihrer Verhandlungsposition unsicher. Wenn eine Firma einen externen Freiberufler engagiert, ist das in 99% der Fälle, weil Sie darauf angewiesen sind. Offenbar findet man kein internes Personal für eine Aufgabe oder die Rekrutierung hat versagt. Nun, was ist der springende Punkt? Es kann vorkommen, dass ihr Kunde mit einem Payrolling-Partner (preferred supplier) zusammenarbeitet. Da kann es sein, dass er die von Ihnen eingeholte Offerte, dankend abwinkt. Er wird seinen preferred supplier Payrolling Provider beauftragen wollen. Die Erfahrung bei sallis zeigt, dass der Freelancer über unseren Service versicherungstechnisch sowie lohntechnisch besser fährt. Es muss Ihnen als Freiberufler klar sein, dass es um Ihre persönliche Versicherungsdeckung bei Unfall und Krankheit geht. Lassen Sie sich nicht den Provider aufschwatzen. Unsere Top-Freelancer, welche sich Ihrer Expertise bewusst sind, sagen in dieser Situation: «Wenn Sie mit mir Zusammenarbeiten möchten, dann mit dem XY Payrolling Anbieter; es geht um meinen Lohn und Versicherungen. Mein Anbieter ist für sie als Firma nicht teurer, da wir einen Kundentarif abgemacht haben».


Qualität des Anbieters prüfen

Vertrauen bildet die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Um Vertrauen aufzubauen, bedarf es seitens des Payrolling-Anbieters viel Engagement, Persönlichkeit, Diskretion und einen bestmöglichen Abwicklungsprozess ohne Fehler. Schliesslich geht es beim Payrolling um das in der Schweiz diskret gehandhabte Thema «Anstellung» und «Lohn». Entscheidend ist also, dass die Qualität für den Freelancer, Contractor oder ein Unternehmen jederzeit hoch ist, schliesslich zahlt man auch dafür. Für Payrolling gibt es übrigens schweizweit nur ein anerkanntes und bewährtes Qualitätssystem nämlich die SQS Schweiz. Als Mitglied des Branchenverbandes swissstaffing (für Temporärbüros, Stellenvermittler und Payrollinganbieter) verpflichtet man sich die Standards in den Prozessen mit den Freelancern und Kunden einzuhalten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie nach aktuellen Referenzprojekten fragen oder sich die Referenzen online anschauen.

Es lohnt sich für alle Beteiligten, die richtigen Fragen zu stellen. 

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