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Fragen und Antworten zum Payrolling Service

Fehlt Ihre Frage bezüglich unserem Payroll Service? Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie unterstützen können.
Was ist Payrolling und wie funktioniert Payrolling?

Als Payrolling bezeichnet man ein modernes Anstellungs- und Abrechnungsmodell, bei welchem der Arbeitnehmer (zum Beispiel Freelancer, Contractor, Temporäre) nicht vom eigentlichen Auftraggeber (Unternehmen) beschäftigt wird sondern von einem sogenannten Payrolling-Dienstleister. Für Unternehmen und Arbeitnehmer ergeben sich zahlreiche organisatorische und finanzielle Vorteile.


In unserer sich schnell wandelnden Gesellschaft, kann man ein Trend zu flexibleren Arbeitsformen beobachten. Ein bewährtes System ist dabei das Payrolling. Payrolling kommt vom englischen Begriff «Payroll», welches die Lohn- und Gehaltsliste beschreibt. Und genau darum geht es: Es geht um den Lohn und alles was mit der Lohnbuchhaltung zu tun hat (1).

Beim Payrolling arbeitet eine Person, der sog. Freelancer, bei einem Unternehmen, ist aber extern bei einem Payrollingdienstleister angestellt. Der Payrollingdienstleister übernimmt den Arbeitsvertrag (und somit die Anstellung), die Lohnbuchhaltung und alles Administrative rund um das eingestellte Personal.

Dieses System ist einfach und unkompliziert für den Arbeitgeber, welcher die Lohnbuchhaltung sowie Anstellung dem Payrollingdienstleister übergibt, was so zu seiner Entlastung beiträgt und Kosten reduziert. Es ist aber auch ein Vorteil für die Angestellten, welche den Arbeitgeber beliebig wechseln können und nicht wie früher bei einer einzigen Firma ein Leben lang tätig sind und so nicht an ein Unternehmen gebunden sind.

(1)    https://www.suedostschweizjobs.ch/ratgeber/704/was-ist-payrolling (aufgerufen: 04.12.2018)


Wie hoch sind die Gebühren (Preis) der sallis?
Schauen Sie sich auf der Website die «Abrechnungsmodelle» an.  Wir arbeiten bewusst mit einem Flatrate Preismodell für Freelancer und Contracter. Was ist der Grund hierfür: Wir haben intern nicht mehr oder weniger Aufwand wenn Sie einen hohen oder geringen Lohn haben. Die Aufwände der internen Abwicklung bei sallis sind gleich hoch. Unsere Philosophie ist es nicht, bei gut verdienenden Freelancern mehr Gebühren zu verlangen.
Was erhalten Sie nur bei sallis?

  • Jeder Freelancer erhält bei uns den Lohn bevor der Kunde bezahlt! Sie erhalten den Lohn innerhalb 24h
  • Wir zahlen täglich Lohn aus und nicht alle zwei Tage oder wenn gerade «pay-day» ist
  • Wir verrechnen für unseren Abwicklungsaufwand einen pauschalen Betrag (flat) unabhängig der Lohnhöhe.
  • Keine Mindestgebühren und den Lohn bevor der Kunde bezahlt hat
  • Sie erhalten eine SMS-Bestätigung bei Lohneingang auf Ihr Konto
  • Höchste und zertifizierte Qualität
  • Expertenwissen im Bereich Lohn und GAV-Bestimmungen
  • Ganz persönliche Betreuung

Für wen eignet sich die sallis Payrolling Lösung?

Payrolling eignet sich für Unternehmen sowie für Freelancer. Einer der grossen Vorteile für Firmen liegt darin, dass der Personalbestand dank dem Payrolling-Service flexibel gehandhabt werden kann. Ohne viel Aufwand können externe Arbeitskräfte im eigenen Betrieb eingesetzt werden. Auch die Mehrkosten für den administrativen Aufwand werden eingespart. Freelancer profitieren von der kompletten Entlastung der Bürokratie für Selbständigerwerbende und geniessen den Versicherungsschutz eines Festangestellten.

Welche Leistungen erhalte ich mit sallis?
Sämtliche Leistungen als wären Sie festangestellt.
Gibt es (Rapport-) Vorlagen?
Ja, wir haben verschiedene Rapportvorlagen, sei es für den Stunden, Tages- oder Monatslohn.
Kann die sallis Rechnungen für ausländische Firmen ausstellen? Sogar in Fremdwährung?
Die sallis fakturiert auch an Kunden im Ausland eine Rechnung (per e-Mail). Die Rechnung wird ohne Mehrwertsteuer gestellt. Wir fakturieren in CHF. Den Lohn an den Freelancer wird ebenfalls in CHF ausbezahlt.
Wie lange dauert es, bis ich und mein Kunde die Verträge bekommen?
Normalerweise nicht länger als zwei Werktage.
Kann ich als Freelancer Beiträge für Weiterbildung beantragen?
Ja, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Mehr Informationen unter: www.temptraining.ch.
Wer stellt für mich ein Zwischenverdienst aus?
Nachdem wir von Ihnen den Zeitrapport erhalten und wir den internen Monatsabschluss fertig haben, stellen wir Ihnen kostenlos das Zwischenverdienstformular (ZV) aus. Bitte wenden Sie sich jeweils an uns, wenn Sie ein ZV benötigen. Wir stellen Ihnen diesen entweder per E-Mail oder Post zu.
Wann erhalte ich eine Lohnabrechnung?
Sie erhalten von uns monatlich eine Lohnabrechnung per Post. Wichtig ist, dass wir immer die korrekte Wohnadresse haben. Bis spätestens Mitte des Folgemonates erhalten Sie die Lohnabrechnung. Wenn Sie als Grenzgänger im Ausland wohnen, senden wir Ihnen die Abrechnung per E-Mail zu.
Was gebe ich den Steuern an?
In den ersten Monaten des Jahres bekommen Sie von uns in zweifacher Ausführung den Lohnausweis des Vorjahres per Post zugestellt. Der Lohnausweis dient dem Steueramt dazu, ihr steuerbares Einkommen zu berechnen.
Ich möchte gerne Familienzulagen beantragen, was muss ich tun?
Füllen Sie bitte das Formular aus. Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und mit den erwähnten Dokumenten per E-Mail zu. Danach werden wir den Antrag einreichen und bei Gutheissung die Kinderzulagen ans Sie monatlich ausbezahlen.
Ich benötige eine Arbeitgeberbescheinigung und/oder ein Arbeitszeugnis?
Wenden Sie sich an uns! Gerne stellen wir Ihnen kostenlos eine Arbeitgeberbescheinigung oder auf Wunsch auch ein Arbeitszeugnis aus.
Wie setzt sich der Stundentarif an meinen Kunden zusammen?
Der im Verleihvertrag - zwischen sallis und Einsatzbetrieb - vereinbarte Stundentarif beinhaltet alle Personalnebenkosten, Versicherungsprämien, (das Feriengeld, die Feiertagsentschädigung im Stundenlohn), der 13. Monatslohn und die Kinderzulagen. Allfällige Transport-, Übernachtungs-, Mittags-, Kilometer- und andere Spesen sowie eventuelle Schicht-, Gefahren- und andere Zulagen werden separat fakturiert. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Ab welchem Arbeitspensum kann ich mit sallis eine Payrolling durchführen?
Unser Service können Sie beanspruchen ab 64h pro Monat (2 Arbeitstage pro Woche im Monat). Dies entspricht einem 40% Pensum. Ist es weniger? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir suchen zusammen eine Lösung.
Ist mein Lohn als Freiberufler angemessen?
Prüfen Sie Ihren Lohn mittels unserem Lohncheck.

Haben Sie noch Fragen?

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+41 58 059 56 57



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