Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des
Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen,
die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen (siehe Ziffer 15). Damit
steigen die EO-Beiträge.
Anpassungen bei sallis
Wir werden die neuen Sätze für Arbeitnehmern und Arbeitgeber natürlich für alle Einsätze ab dem 1. Januar 2021 vollautomatisiert verwenden. Dadurch kann es sein, dass sich der Lohn oder der Kundentarif etwas ändert.
Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0,45 % auf 0,5 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 % auf 10,6 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Beiträge der Selbständigerwerbenden
Der Mindestbeitrag wird von 496 Franken auf 503 Franken erhöht. Die
betragliche Höchstlimite der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende liegt neu bei 57 400 Franken (bisher 56 900 Franken). Die untere
Einkommensgrenze wird auf 9 600 Franken erhöht (bisher 9 500 Franken).
Quelle und mehr Infos hier als PDF.